Fachplanung für vorbeugenden Brandschutz

Primäres Ziel ist der Schutz von Leib und Leben innerhalb von Gebäuden im Brandfalle.

Sekundäres Ziel ist der Schutz von Sach- und Vermögenswerten. Hierbei haben auch die Anforderungen des Bauherren als auch deren Sachversicherer Einfluß auf die Planung des Brandschutzes. 

 

Leistungen für Brandschutz werden als Planungsleistung erbracht zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen, deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie als Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Ausführungsplanung und Bauüberwachung.

 

 

Sie beinhalten die nach den jeweiligen Landesbauordnungen geforderten Nachweise für den Brandschutz im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens​.

 

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Bestandserfassung vor Ort
  • Auswerten von übergebenen Bauakten
  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
  • Erarbeitung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
  • Ermittlung von Brandlasten vor Ort
  • Auswerten von übergebenen Listen/ Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
  • Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
  • Teilnehmen an Besprechungen, an denen Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird
  • Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
  • Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr
  • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung
  • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen
  • Erstellung des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen oder der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
  • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagetechnischen Konzeptes
  • Begründen von Abweichungen
  • Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen
  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme
  • Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne
  • Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
  • Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans

 

 

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