Primäres Ziel ist der Schutz von Leib und Leben innerhalb von Gebäuden im Brandfalle.
Sekundäres Ziel ist der Schutz von Sach- und Vermögenswerten. Hierbei haben auch die Anforderungen des Bauherren als auch deren Sachversicherer Einfluß auf die Planung des Brandschutzes.
Leistungen für Brandschutz werden als Planungsleistung erbracht zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen, deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie als Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Ausführungsplanung und Bauüberwachung.
Sie beinhalten die nach den jeweiligen Landesbauordnungen geforderten Nachweise für den Brandschutz im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens.